Muss ich jede Arbeit annehmen?

Als Empfängerin/Empfänger von Bürgergeld sind Sie verpflichtet, jede Arbeit anzunehmen, zu der Sie geistig, seelisch und körperlich in der Lage sind. Wird ein Lohn angeboten, der niedriger ist als der geltende Tarif oder das am Ort übliche Entgelt, ist die Arbeit nur dann nicht zumutbar, wenn die Entlohnung – weil sie zu niedrig ist – gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstößt.

Sie müssen eine Arbeitsstelle nicht annehmen, wenn:

  • gesundheitliche Gründe dagegen sprechen,
  • dies die Pflege eines Angehörigen beeinträchtigen würde,
  • Sie ein Kind unter drei Jahren erziehen und alleinerziehend sind (bei 2 Elternfamilien muss ein Elternteil bereit sein, Arbeit aufzunehmen),
  • oder, wenn Sie die Arbeit aus einem sonstigen wichtigen Grund nicht ausüben können.
Ich beziehe Bürgergeld Darf ich in den Urlaub fahren?

Grundsätzlich haben Sie keinen Anspruch auf Urlaub. Sie können sich aber mit vorheriger Zustimmung Ihrer Ansprechpartnerin/Ihres Ansprechpartners für insgesamt 3 Wochen im Kalenderjahr außerhalb Ihres Wohnortes aufhalten, also auch ins Ausland verreisen (so genannte Ortsabwesenheit).

Ich bin privat kranken- und pflegeversichert. Was muss ich beachten?

Wenn Sie eine private Kranken- und Pflegeversicherung haben und Arbeitslosengeld II beziehen, zahlt Ihnen das Jobcenter auf Antrag einen Zuschuss für die Beiträge. Der Zuschuss ist auf die Höhe des halbierten Beitrags im Basistarif begrenzt.Wenn Sie Grundsicherung beantragen, können Sie in Ihrem bisherigen Versicherungstarif bleiben oder in den Basistarif wechseln. Wenn Sie Ihrem bisherigen Tarif behalten, wird der Betrag mit dem halbierten Basistarif verglichen. Den günstigeren Betrag erhalten Sie als Zuschuss.Hinweise beim Wechsel in den Basistarif:

Wenn Sie nach dem 15. März 2020 aufgrund finanzieller Hilfebedürftigkeit in den Basistarif wechseln oder bereits gewechselt sind, gilt: Endet Ihr Bezug von Arbeitslosengeld II innerhalb von 2 Jahren, können Sie ohne Gesundheitsprüfung in Ihren altern Tarif zurückwechseln. Dazu müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Hilfebedürftigkeit einen Antrag bei Ihrer Versicherung stellen.Dauert Ihre Hilfebedürftigkeit länger als 2 Jahre, müssen Sie in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung machen, wenn Sie wieder in den alten Tarif wechseln möchten. Das führt zum Teil zu deutlich höheren Beiträgen oder Leistungsausschlüssen.Verbleiben Sie im Basistarif, müssen Sie nach Ende des Leistungsbezugs den vollen Beitrag im Basistarif zahlen. Lassen Sie sich dazu von Ihrem Versicherungsunternehmen beraten.Weitere Informationen finden Sie im:

Bin ich krankenversichert?

Wenn Sie Leistungen des Jobcenters beziehen, werden Sie grundsätzlich bei der Krankenkasse Ihrer Wahl angemeldet – und zwar, wenn Ihre Mitgliedschaft bestätigt wird. So bezahlen wir auch die entsprechenden Krankenversicherungsbeiträge für jede leistungsberechtigte Person ab dem Alter von 15 Jahren. Eine Familienversicherung kann nur für Personen mit Kindern unter 15 Jahren in Anspruch genommen werden. In diesem Fall müssen sich die Kunden*innen allerdings selbst mit der Krankenkasse in Verbindung setzen. Denn Kinder unter 15 Jahren werden nicht vom Jobcenter angemeldet.

Wichtig: Manchmal kommt keine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung zustande. Dann ist unter Umständen eine Anmeldung in einer privaten Krankenversicherung möglich

Kann ich als Bürgergeld-Bezieher/-in Bewerbungskosten vom Jobcenter erstattet bekommen?

Bewerbungskosten können übernommen werden, wenn Sie sich auf eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle bewerben. Voraussetzung ist, dass sie diese im Vorhinein, also bevor die Kosten entstanden sind, bei Ihrer Arbeitsvermittlerin/ Ihrem Arbeitsvermittler beantragt haben. Von ihr bzw. ihm erhalten Sie Antragsvordrucke zur Kostenerstattung. Das konkrete Verfahren klären Sie am besten mit Ihrer Arbeitsvermittlerin/ Ihrem Arbeitsvermittler im Jobcenter.

Kann ich zusätzlich einen privaten Arbeitsvermittler beauftragen? Wer übernimmt dafür die Kosten?

Bevor Sie einen privaten Arbeitsvermittler beauftragen, sollten Sie beim Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen.

Sie sind Vermieter und erhalten keine Mietzahlung von Ihrem Mieter?

Auskunft zu einem Leistungsbezieher können Sie aufgrund des Sozialdatenschutz nicht erhalten. Die Information, dass Sie keine Miete erhalten haben oder ggf. sogar schon eine Kündigung aus diesem Grund veranlasst haben, dürfen Sie uns gerne zukommen lassen.

Wie kann ich einen Antrag stellen?
Was ist eine Eingliederungsvereinbarung?

Das Ziel, dauerhaft eine Arbeitsstelle zu finden, kann nur gelingen, wenn Sie und Ihre Arbeitsvermittlerin bzw. Ihr Arbeitsvermittler konstruktiv zusammenarbeiten. Wichtig ist dabei, die nächsten Schritte auf dem Weg zurück ins Erwerbsleben gemeinsam festzulegen. Dies geschieht in der Eingliederungsvereinbarung. Wie der Name schon sagt, ist es eine Vereinbarung, die für beide Seiten – Sie und das Jobcenter – Rechte und Pflichten enthält und die von Ihnen und Ihrer Arbeitsvermittlerin bzw. Ihrem Arbeitsvermittler unterschrieben wird. Da in der Eingliederungsvereinbarung alles Wichtige für die nächsten Monate festgelegt wird, können Sie sich vorab Gedanken machen, welche Ziele Sie haben bzw. welche Art von Unterstützung Sie brauchen. Eine Anpassung der Eingliederungsvereinbarung an gewünschte oder notwendige Änderungen ist jederzeit möglich.

Ich beziehe Bürgergeld Kann ich mich von der Pflicht, Rundfunkbeiträge zu zahlen, befreien lassen?

Ja. Das Antragsformular können Sie online unter www.rundfunkbeitrag.de ausfüllen und anschließend ausdrucken. Fügen Sie dem vollständig ausgefüllten Antrag den Nachweis über den Bezug von Bürgergeld bei (Anlage des Bewilligungsbescheides).

Wichtig: Bitte unterschreiben Sie unbedingt den Antrag. Ohne Unterschrift ist er nicht gültig. Senden Sie den Antrag und den erforderlichen Nachweis in einem frankierten Briefumschlag an: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln.

Wie unterstützen wir Sie?

Wir helfen Ihnen, Ihren Weg zurück in die Arbeitswelt zu finden. Das kann für jeden unterschiedliche Arten von Hilfe bedeuten. Manche brauchen Hilfe beim Lebenslauf schreiben und Bewerbungsgespräche durchspielen. Andere brauchen noch die eine oder andere Weiterbildung, um wieder im alten Beruf andocken zu können. Unsere Fachkräfte im Jobcenter wissen, wie Sie sich am besten auf dem Arbeitsmarkt platzieren können. In der Beratung legen wir gemeinsam Ihr Ziel für die nächsten Monate fest.

Ich soll zum ärztlichen Dienst. Wie wird mit meinen Daten umgegangen?

Sie reichen die Unterlagen (z.B. Gesundheitsfragebogen, Schweigepflichtentbindung sowie gegebenenfalls medizinische Unterlagen) im Jobcenter in einem verschlossenen Umschlag ein. Achten Sie dabei bitte darauf, dass die Unterlagen für den ärztlichen Dienst vollständig und leserlich ausgefüllt sind. Den Umschlag beschriften Sie bitte mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse, Ihrer Aktennummer, dem Namen Ihrer Ansprechpartnerin/ Ihres Ansprechpartners und mit dem Hinweis, dass vertrauliche ärztliche Unterlagen enthalten sind. Damit ist gewährleistet, dass die Unterlagen nur vom ärztlichen Dienst eingesehen werden.

Was erwarten wir von Ihnen?

Wir wollen gemeinsam mit Ihnen Ihre Hilfebedürftigkeit beenden. Dies bedeutet, dass Sie alle Möglichkeiten nutzen, um dieses Ziel zu erreichen.

Grundsätzlich erwarten wir von Ihnen eine aktive Mitarbeit bei der Stellensuche. Dazu gehört, dass Sie sich selbst um eine zumutbare Arbeitsstelle bemühen, auch wenn diese nicht Ihrem erlernten Beruf oder der zuletzt ausgeübten Tätigkeit entspricht oder der Beschäftigungsort weiter entfernt ist. Sie wirken an allen Maßnahmen tatkräftig mit, die Ihre Eingliederung unterstützen.

Ich bin selbstständig und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Zahlt das Jobcenter meine Beiträge, während ich Bürgergeld beziehe?

Wenn Sie Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) beziehen, müssen Sie keine Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Durch Ihren Arbeitslosengeld-II-Bezug tritt eine Versicherungspflicht in Kraft. Das Jobcenter übernimmt die Kosten in diesem Fall.

Wenn Ihr Einkommen für den Lebensunterhalt reicht, aber nicht für die Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung, kann das Jobcenter Ihnen einen entsprechenden Zuschuss zahlen.

Weitere Informationen finden Sie im:

Ich bin krank und kann meinen Termin beim Jobcenter nicht wahrnehmen. Was muss ich tun?

Grundsätzlich sind Sie als Bürgergeld-Empfänger verpflichtet, die Termine im Jobcenter wahrzunehmen.

Wenn Sie krank sind und deshalb den Termin absagen müssen, teilen Sie uns bitte noch am selben Tag Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer mit. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Einladung, die Sie vom Jobcenter erhalten. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung müssen Sie in jedem Fall vorlegen. Dies gilt übrigens auch, wenn Sie erkranken und gerade keine Einladung vorliegt. Sobald Sie arbeitsunfähig erkrankt sind, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen.

Wann erhalte ich meine Leistungen?

Sobald Ihr Antrag bewilligt ist, werden Ihre Leistungen immer einen Kalendertag vor dem Anspruchsmonat an Sie ausgezahlt. Zum Beispiel: Das Geld für April wird Ende März ausgezahlt.

Welche Alternativen zur Grundsicherung gibt es?

Kinderzuschlag (KiZ) als Alternative zur Grundsicherung erhält man, wenn das Einkommen für einen selbst, nicht aber für die Familie reicht.

Wissenswertes zum Kinderzuschlag erfahren Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer

Wohngeld: Informationen zum Thema Wohngeld erhalten Sie unter: https://landkreis-kusel.de/verwaltung/jugend-soziales/soziales/wohngeld.html